Da Elektriker ohne Grenzen e.V. eine gemeinnützige Organisation ist, kann der Mitgliedsbeitrag als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden. Bei Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro im Jahr braucht es nur den sogenannten vereinfachten Nachweis. Das heißt ihr benötigt keine gesonderte Mitgliedsbeitragsbescheinigung von uns, sondern es genügt den Kontoauszug mit dem Einzug des Mitgliedsbeitrages bei Bedarf nach Aufforderung des Finanzamts vorzuzeigen. Solltet ihr einen Mitgliedsbeitrag größer als 300€ wählen, senden wir euch gerne eine Mitgliedsbeitragsbescheinigung zu.